Heizungsgesetz 2024: Pflichten & Förderungen für Eigentümer

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Heizungsgesetz 2024: Pflichten & Förderungen für Eigentümer

Seit dem Jahr 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz GEG und bringt wichtige Änderungen für den Einbau von Heizungen mit sich.

Doch was genau besagt das neue Heizungsgesetz überhaupt und was ist für Sie als Eigentümer wichtig? Welche Pflichten auf Sie zukommen, welche Fristen dabei gelten und welche Förderungen Sie in Anspruch nehmen können, klären wir in diesem Artikel.

Das GEG 2024 bietet eine Chance, den Wert Ihrer Immobilie zu bewahren und langfristige Sicherheit zu gewährleisten. Der Gesetzgeber will fossile Energien schrittweise ersetzen. Der Hintergrund ist es, die Klimaziele zu erreichen und das finanzielle Risiko durch steigende CO2-Preise zu mindern.

Durch gezielte Förderungen und vertrauensvolle Beratung können finanzielle Barrieren überwunden werden. So wird der Wechsel zu umweltfreundlichen Heizsystemen erleichtert.

Wir bieten Immobilienbesitzern in diesem Artikel eine fundierte Orientierung, um den Heizungswechsel erfolgreich zu gestalten.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des GEG

Werfen wir zu Beginn erst einmal einen Blick auf die aktuellen Vorschriften für klimafreundliches Heizen, die das neue Gesetz mit sich bringt.

Das GEG ist ein Zusammenschluss aus drei älteren Energiegesetzen: Der Energiesparverordnung EnEV, dem Energiespargesetz EnEG und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG und ist seit 2020 in Kraft.

Seit 2024 ist das Heizungsgesetz mit aufgenommen. Laut Heizungsgesetz dürfen bestehende Öl- oder Gasheizungen aktuell noch weiter betrieben werden, solange sie in gutem Zustand sind und sie dürfen auch repariert werden. Dies ist aber nur noch bis 2026 der Fall.

Beim Einbau einer neuen Heizung muss diese zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Auch in Neubauten sind künftig nur Heizsysteme erlaubt, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien laufen. So soll der Anteil fossiler Brennstoffe sinken.

Wer ist von den neuen Anforderungen betroffen?

Die Anforderungen an Heizungsmodernisierungen treffen sowohl Immobilienbesitzer von Neu- als auch Altbauten. Auch ältere Häuser mit Heizungsanlagen aus den 90er Jahren sind betroffen.

Viele Ein- und Zweifamilienhäuser stehen im Fokus. Besitzer älterer Häuser können von Übergangsregelungen profitieren. Neue Immobilienkäufer müssen innerhalb von zwei Jahren veraltete Kessel austauschen. Dies soll Unsicherheiten beseitigen und zeigen, wie Modernisierungen das Wohnen verbessern können.

Wir empfehlen, mehrere technologische Optionen zu vergleichen, entsprechende Förderprogramme zu beachten und gegebenenfalls einen Energieberater hinzuzuziehen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert eine „Energieberatung für Wohngebäude“ und übernimmt aktuell 50% der Beratungskosten.

Auswirkungen auf Bestandsanlagen

Haben Sie aktuell noch eine Gasheizung oder eine Ölheizung, die intakt ist, besteht nicht zwangsläufig ein akuter Handlungsbedarf. Diese dürfen bis 2045 weiter betrieben und bei einem Defekt auch repariert werden. Ab einem Alter von 30 Jahren wird jedoch empfohlen, umzurüsten. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien befreit werden.

Bei vorhandener Planung gilt für fossile Systeme eine Übergangsfrist von 5 Jahren. Bei Eigentümerwechsel muss ein Energieausweis vorliegen und es gilt eine Sanierungspflicht. Alternativ zu den Fördergeldern sind 20 Prozent der Sanierungskosten von der Steuer absetzbar. Mehr zum Energieausweis finden Sie übrigens in unserem Artikel „Die 8 wichtigsten Unterlagen beim Hausverkauf“.

Trotz der Übergangsfristen lohnt es sich dennoch, vor einer Austauschpflicht umzusteigen. Da man schnellstmöglich positive Auswirkungen der Wärmeplanung erzielen möchte, wird frühzeitiges Handeln damit belohnt, dass die größtmögliche staatliche Förderung in Anspruch genommen werden kann.

Jahr Mindestanteil Erneuerbare Energien Auswirkung
2024 65 % Pflicht bei Neuinstallationen
2029 15 % Erste Steigerung in Bestandsbauten
2035 30 % Stärkere Einbindung von grüner Energie
2040 60 % Weitreichende Umstellung erfolgt
2045 100 % Angestrebte Treibhausgasneutralität

Pflichten bei Neuinstallationen

Seit dem 1. Januar 2024 müssen alle neuen Heizungen strenge Vorgaben erfüllen. Bei Neubauten wird dabei je nach Lage unterscheiden. In Neubauten in Neubaugebieten müssen direkt Heizsysteme verbaut werden, die mit mindestens 65% erneuerbarer Energie laufen. Außerhalb von Neubaugebieten ist dies erst ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend.

Heizungstausch in Mietshäusern

Wenn Vermieter Förderungen in Anspruch nehmen, dürfen die Kosten nicht über die Miete umgelegt werden. Dadurch soll der Anstieg der Mieten bei energetischer Sanierung gedämpft werden.

Fördermöglichkeiten bei klimafreundlicher Modernisierung

Eine moderne Heizungssanierung kann den Energieverbrauch erheblich senken. Veraltete Heizkessel verursachen hohe Betriebskosten, daher sollten hinsichtlich einer Kostenkalkulation nicht nur Anschaffungskosten, sondern auch monatliche Einsparungen berücksichtigt werden. Heizungen machen rund 80 Prozent der Aufwendungen im Gebäudebereich aus. Das zeigt, dass sich Investitionen in moderne Technologien schnell auszahlen können.

Die kommunale Wärmeplanung gibt Aufschluss über lokale Ressourcen und wirtschaftlich tragfähige Lösungen. Große Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 einen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien aufweisen, kleineren Orten mit bis zu 100.000 Einwohnern wird bis zum 30. Juni 2028 Zeit gegeben.

Die Nachfrage nach staatlichen Hilfen für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung wächst, zudem in fast 80 Prozent der Wohngebäude in Deutschland noch Gas- und Ölheizungen vorhanden sind.

Einfamilienhäuser, sowie die erste Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern können mit bis zu 30.000 Euro bezuschusst werden. Weitere Wohneinheiten sind höher förderfähig.

Bundesweite Programme wie von der KfW oder dem BAFA bieten Anreize für den Einbau einer neuen Heizungsanlage. Im Jahr 2022 gab es dafür rund 770.000 Förderfälle mit einem bereitgestellten Volumen von 33 Milliarden Euro.

Die Grundförderung für einen Heizungstausch beträgt 30 Prozent der Investitionskosten. Mit Boni kann man bis zu 70 Prozent Bundesförderung für effiziente Heizanlagen erreichen. Besonders Wärmepumpen oder moderne Biomasse-Systeme profitieren davon.

Förderart Fördersatz Bonus oder Zuschlag Max. Gesamtförderung
Basisförderung 30% bis zu 30.000 € (Einfamilienhaus / erste Einheit in Mehrfamilienhäusern)
Effizienz-Bonus 5% Wärmepumpen mit Erdwärme kombinierbar auf 35%
Emissionszuschlag pauschal 2.500 € für Biomasse innerhalb der 70%-Grenze
Einkommens-Bonus 30% bei Einkommen ≤ 40.000 € kann Gesamtsatz auf 70% erhöhen

Technische Optionen und Kostenkalkulation

Hinsichtlich einer Kostenkalkulation sollten nicht nur Anschaffungskosten, sondern auch monatliche Einsparungen berücksichtigt werden. Eine Modernisierung älterer Anlagen spart oft über 20 Prozent der Heizkosten.

Anstelle der herkömmlichen Heizungen, die flüssige oder gasförmige Brennstoffe benötigen, gibt es inzwischen einige Alternativen.

Zu den möglichen technologischen Umrüstungen zählen unter anderem der Anschluss an ein Wärmenetz, eine elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung, eine Hybridheizung, eine Heizung auf der Basis von Solarthermie und unter bestimmten Bedingungen sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen. Darunter versteht man Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind.

Für bestehende Gebäude sind außerdem Biomasseheizungen und Gasheizungen, die nachweislich zu mindestens 65% Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff nutzt.

Fördermittel decken bis zu 70 Prozent der Kosten für umweltfreundliche Heizsysteme. Ein passender Klimageschwindigkeitsbonus unterstützt zügige Projekte. Die kommunale Wärmeplanung erleichtert den Zugang zu regionalen Lösungen. Hier ein Überblick über einige Möglichkeiten:

Heizsystem Geschätzte Kosten Mögliche Amortisation Fördersätze
Wärmepumpe 11.000–30.000 € 8–15 Jahre Bis zu 70 %
Pelletheizung 20.000–35.000 € 10–16 Jahre Bis zu 60 %
Solarthermie 7.000–12.000 € 10–14 Jahre Bis zu 30 %

Vor- und Nachteile im Überblick

Jedes System hat seine spezifischen Herausforderungen. Für eine Wärmepumpe wird eine ausreichende Außenfläche benötigt. Sie nutzt Luft, Erde oder Wasser, um Wärme zu entziehen und ist ideal für gut gedämmte Gebäude, wo ihre Effizienz am höchsten ist. Holzpellet-Systeme setzen auf nachwachsende Rohstoffe, die oft lokal verfügbar sind, erfordern allerdings auch Stauraum für die Pellets. Eine Solarthermie nutzt Sonnenstrahlung, um Warmwasser zu erzeugen oder die Heizung zu ergänzen, liefert bei bedecktem Himmel aber weniger Ertrag.

Hybridheizungen kombinieren verschiedene Technologien. Sie bieten Flexibilität und senken die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Welche Technologie am besten geeignet ist, ist von Fall zu Fall verschieden. In der folgenden Tabelle haben wir Vor- und Nachteile aufgelistet.

Technologie Vorteile Nachteile
Wärmepumpe Geringe CO₂-Emissionen Hohe Anschaffungskosten
Holzpellets Regionale Rohstoffe Lagerfläche notwendig
Solarthermie Kostenlose Sonnenenergie Abhängig von Wetter- und Jahreszeit

Planung und Umsetzung Ihrer gesetzeskonformen Umrüstung

Zuerst empfehlen wir eine fachkundige Energieberatung, die alle Eckdaten Ihres Gebäudes ermittelt und ein passendes Konzept entwickelt, damit Sie die bestmögliche Förderung erhalten.

Auf Basis dieser Analyse kann das Heizsystem exakt auf Ihren Bedarf abgestimmt werden. Dabei werden Genehmigungen geklärt und Dokumente rechtzeitig beantragt, damit es bei der Umrüstung keine unangenehmen Überraschungen gibt.

Typische Herausforderungen und wie man sie überwindet

Zu den häufigsten Herausforderungen beim Heizungstausch und der Umrüstung auf erneuerbare Energien zählen mangelndes Fachwissen, Respekt vor bürokratischem Aufwand und auch fehlende Wärmeplanungen in einigen Kommunen können das Vorgehen erschweren. Besonders wenn klare Vorgaben zum Anschluss an ein Nahwärmenetz fehlen. Finanzielle Bedingungen spielen ebenfalls eine Rolle, da Förderanträge rechtzeitig gestellt werden müssen.

Ein plötzlicher Defekt der alten Heizung kann Verunsicherung verursachen. Das Heizungsgesetz 2024 bietet jedoch Übergangszeiträume. Eigentümern stehen fünf Jahre Zeit, in Mehrfamilienhäusern sogar zehn Jahre Zeit zum Einbau einer neuen Heizung zu.

Wir empfehlen, einen klaren Fahrplan zu erstellen, bevor ein Austausch beginnt. Gern stehen wir Ihnen bei der Erstellung zur Seite, so entsteht eine langlebige Lösung, die Sicherheit bietet.

Im Hinblick auf die Heizthematik ist für Eigentümer außerdem das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz zu beachten. Dieses ist bereits seit 2023 in Kraft und regelt eine Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter. Die Verhältnisse fallen je nach Kohlenstoffdioxidaustoß des Gebäudes pro Quadratmeter unterschiedlich aus und werden anhand eines Stufenmodells geregelt.

Für denkmalgeschützte Gebäude können andere Regeln gelten. Weitere Informationen zur Aufteilung der CO2-Kosten stellt das BMWK zur Verfügung.

Fazit

Seit 2024 gilt das Heizungsgesetz GEG. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt für mehr Klimaschutz und Energieeffizienz. Die Mehrheit der Haushalte nutzen noch eine Öl- und Gasheizung und damit fossile Brennstoffe. Neue Regeln fördern moderne Technologien.

Die Umrüstung kann bis zu 70 Prozent staatlich gefördert werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Moderne Anlagen bieten langfristige finanzielle Vorteile. Sie schützen vor steigenden Kosten für fossile Brennstoffe.

Je nachdem, ob man sich innerhalb oder außerhalb eines Neubaugebiets befindet, sind bereits aktuell, spätestens aber bis 2026 nur noch Heizsysteme erlaubt, die zu mindestens 65% durch erneuerbare Energie betrieben werden. Beim Immobilienkauf besteht eine zweijährig befristete Sanierungspflicht im Falle einer Öl- oder Gasheizung.

Genauso zeitig sollte man im Altbau nachrüsten. Auch hier wird eine frühzeitige klimafreundliche Aktualisierung in der Wärmeversorgung am höchsten bezuschusst, als zu einem späteren Zeitpunkt.

Wir freuen uns darauf, Ihnen bei Fragen rund um das Thema zur Seite zu stehen. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.